die Richterin Gebhardt, Amtsgericht Pankow zerstört das normale Leben einer 5-jährigen - ihre Charakterschwäche läßt sie nicht sachlich handeln
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Richterin Gebhardt, Abteilung 22, Amtsgericht Pankow/Weißensee
es ist wohl nicht angebracht, dass eine Richterin sich von persönlichen Befindlichkeiten treiben läßt - und richterliche Handlungen nicht mehr nach "Recht und Gesetz" ausrichtet. Durch
dieses Verhalten wird der Rechtsstaat unterwandert. In der Demokratie sollte das Handeln nach "Recht und Gesetz" das Normale sein, dies ist im AG Pankow/Weißensee nicht gesichert
Meine Meinung :
Richterin Gebhardt, Amtsgericht Pankow/Weißensee, sollte nie wieder über Kindeswohl zu befinden haben.
§ 155 - Vorrang- und Beschleunigungsgebot
(1) Kindschaftssachen, die den Aufenthalt des Kindes, das Umgangsrecht oder die Herausgabe des Kindes betreffen, sowie Verfahren wegen Gefährdung des Kindeswohls sind vorrangig und beschleunigt durchzuführen.
(2) 1 Das Gericht erörtert in Verfahren nach Absatz 1 die Sache mit den Beteiligten in einem Termin.
2 Der Termin soll spätestens einen Monat nach Beginn des Verfahrens stattfinden.
3 Das Gericht hört in diesem Termin das Jugendamt an.
4 Eine Verlegung des Termins ist nur aus zwingenden Gründen zulässig.
5 Der Verlegungsgrund ist mit dem Verlegungsgesuch glaubhaft zu machen.
(3) Das Gericht soll das persönliche Erscheinen der verfahrensfähigen Beteiligten zu dem Termin anordnen.
(4) Hat das Gericht ein Verfahren nach Absatz 1 zur Durchführung einer Mediation oder eines anderen Verfahrens der außergerichtlichen Konfliktbeilegung ausgesetzt, nimmt es das Verfahren in der Regel nach drei Monaten wieder auf, wenn die Beteiligten keine einvernehmliche Regelung erzielen.
das Gericht soll spätestens einen Monat nach Antrag einen Erörterungstermin anberaumen
Richterin Gebhardt hat es nicht nötig, nach diesem Gesetz § 155 zu handeln
die Mutter des Mädchen, wollte, dass für das Kind positive Baden in der Therme, unterbinden und verbot dem Opa, das Kind von der Kita abzuholen. Das Mädchen hatte viel Freude an dem Baden mit ihrer besten Freundin, was durch die Mutter somit verhindert wurde. Zur Durchsetzung dieses Willens verbot sie auch gleich mal das Abholen der Mädchen auch durch die Eltern der Freundin. Dieses Verbot erstreckte sich für den Zeitraum des Umganges des Vaters mit dem Kind.
hierauf hin wurde von dem Großvater ein Antrag auf Umgang und Abholung des Kindes von der Kita gestellt. Auf Grund der negativen Erfahrungen mit der Richterin Gebhardt wurde gleichzeitig eine Ablehnung der Richterin mit Datum vom 3.3.2019 vom Großvater beantragt.
Antrag auf Umgang des Großvaters mit dem Kind vom 3.3.2019
Antrag auf Ablehnung der Richterin Gebhardt durch den Großvater vom 3.3.2019
noch im Oktober 2019 war noch keine Aktivität zum Hauptverfahren von der Richterin Gebhardt eingeleitet worden, damit zeigt sich wieder die Verzögerungstaktik der Richterin
es werden Anträge einfach nicht bearbeitet.
Richterin Gebhardt zeigt absolut kein Bemühen, Anträge der Vaterseite zu bearbeiten
die Richterin Gebhardt diskriminiert den Vater
auch Dienstaufsichtsbeschwerden führten zu keiner Bearbeitung des Antrages vom 3.3.2019
das Amtsgericht Pankow/Weißensee entwickelt sich zur "Rechts-und Gesetzfreien" - Zone
vollkommen unakzeptabel ist auch, dass dieses von der Gerichtspräsidentin Frau Abel toleriert.
in der freien Wirtschaft wären solche Mitarbeiter geschasst worden ! - aber beim AG Pankow wird dieses Verhalten der Richterin nur gedeckelt .
"Kindeswohl" und Amtsgericht Pankow passen nicht zusammen !
LINKS - die Richterin Gebhardt, Amtsgericht Pankow/Weißensee, bearbeitet ein Vielzahl von Verfahrensanträge einfach nicht, in den unten stehenden Links auf Webseiten verwiesen, die jeweils Detailbeschreibung zu den einzelnen Anträgen darstellen.
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LINKS von Webseiten zu Ablehnungen der Richterin Gebhardt , Amtsgericht Pankow/Weißensee
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zum Erfassen der Zusammenhänge informieren Sie sich bitte unter der Adresse : hjwellmann.de
klicken Sie dazu auf den Button "Willkür-Kammergericht"
LINKS von Webseiten in dieser Sache
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LINKS von Webseiten über Willkür
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LINKS zu Artikeln Willkür und Kindeswohlgefährdung beim Jugendamt
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- OLG Oldenburg, Beschluss v. 10.11.2010, 4 UF 158/10
- BGH, Beschluss v. 15.06.2016 - XII ZB 419/15 (hebt den unten stehenden Beschluss des OLG Brandenburg -13 UF 50/15- auf)
- BVerfG 1 BvR 1178/14 (zur Rechtmäßigkeit von Inobhutnahmen)
- BVerfG, 1 BvR 374/09 (van der Lieth)
- BVerfG, 1 BvR 420/09 (Zaunegger)
- EGMR Nr. 35637/03
- OLG Brandenburg, Beschluss v. 03.08.2015 - 13 UF 50/15
- OLG Brandenburg, Beschluss v. 16.07.2015 - 10 UF 209/14 (auch bei nur schriftlicher Kommunikation zwischen den Eltern besteht kein Grund, das gemeinsame Sorgerecht aufzuheben)
- OLG Brandenburg, Beschluss v. 20.08.2010 - 10 WF 187/10
- OLG Hamm, II-2 WF 211/10 (Übertragung des Sorgerechts auf den Vater eines nichtehelichen Kindes)
- BGH • Beschluss vom 16. März 2011 • Az. XII ZB 407/10 - Streit alleinige Sorgereccht
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- BGH, XII ZB 227/15
- BGH, XII ZB 227/15 (Zum Umfang einer Erwerbsobliegenheit des Elternteils, der eine Rente wegen voller Erwerbsminderung bezieht.)
- BGH, XII ZR 170/05 (zur Anrechenbarkeit von Ersparnissen bei Wiederheirat)
- BSG, B 4 AS 78/10 R (Unterhalt zum Nulltarif !)
- BVerfG, 1 BvR 2236/09 (zu den Grenzen einer Einkommensfiktion)
- OLG Brandenburg, 10 UF 91/05 (zu § 1603 Abs. 2, Satz 3 BGB)
- OLG Brandenburg, 13 WF 128/08 (Grenzen der Darlegung der Erwerbsbemühungen)
- OLG Brandenburg, 10 UF 91/05 (zu § 1603 Abs. 2, Satz 3 BGB)
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