die Richterin Gebhardt, Amtsgericht Pankow zerstört das normale Leben einer 5-jährigen - ihre Charakterschwäche läßt sie nicht sachlich handeln


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  • Richterin Gebhardt, Abteilung 22, Amtsgericht Pankow/Weißensee

    es ist wohl nicht angebracht, dass eine Richterin sich von persönlichen Befindlichkeiten treiben läßt - und richterliche Handlungen nicht mehr nach "Recht und Gesetz" ausrichtet. Durch dieses Verhalten wird der Rechtsstaat unterwandert. In der Demokratie sollte das Handeln nach "Recht und Gesetz" das Normale sein, dies ist im AG Pankow/Weißensee nicht gesichert


    Meine Meinung :

    Richterin Gebhardt, Amtsgericht Pankow/Weißensee, sollte nie wieder über Kindeswohl zu befinden haben.


    § 155 - Vorrang- und Beschleunigungsgebot

    (1) Kindschaftssachen, die den Aufenthalt des Kindes, das Umgangsrecht oder die Herausgabe des Kindes betreffen, sowie Verfahren wegen Gefährdung des Kindeswohls sind vorrangig und beschleunigt durchzuführen. (2) 1 Das Gericht erörtert in Verfahren nach Absatz 1 die Sache mit den Beteiligten in einem Termin. 2 Der Termin soll spätestens einen Monat nach Beginn des Verfahrens stattfinden. 3 Das Gericht hört in diesem Termin das Jugendamt an. 4 Eine Verlegung des Termins ist nur aus zwingenden Gründen zulässig. 5 Der Verlegungsgrund ist mit dem Verlegungsgesuch glaubhaft zu machen. (3) Das Gericht soll das persönliche Erscheinen der verfahrensfähigen Beteiligten zu dem Termin anordnen. (4) Hat das Gericht ein Verfahren nach Absatz 1 zur Durchführung einer Mediation oder eines anderen Verfahrens der außergerichtlichen Konfliktbeilegung ausgesetzt, nimmt es das Verfahren in der Regel nach drei Monaten wieder auf, wenn die Beteiligten keine einvernehmliche Regelung erzielen.

    das Gericht soll spätestens einen Monat nach Antrag einen Erörterungstermin anberaumen

    Richterin Gebhardt hat es nicht nötig, nach diesem Gesetz § 155 zu handeln

    die Mutter des Mädchen, wollte, dass für das Kind positive Baden in der Therme, unterbinden und verbot dem Opa, das Kind von der Kita abzuholen. Das Mädchen hatte viel Freude an dem Baden mit ihrer besten Freundin, was durch die Mutter somit verhindert wurde. Zur Durchsetzung dieses Willens verbot sie auch gleich mal das Abholen der Mädchen auch durch die Eltern der Freundin. Dieses Verbot erstreckte sich für den Zeitraum des Umganges des Vaters mit dem Kind.

    hierauf hin wurde von dem Großvater ein Antrag auf Umgang und Abholung des Kindes von der Kita gestellt. Auf Grund der negativen Erfahrungen mit der Richterin Gebhardt wurde gleichzeitig eine Ablehnung der Richterin mit Datum vom 3.3.2019 vom Großvater beantragt.

    Antrag auf Umgang des Großvaters mit dem Kind vom 3.3.2019


    Antrag auf Ablehnung der Richterin Gebhardt durch den Großvater vom 3.3.2019


    noch im Oktober 2019 war noch keine Aktivität zum Hauptverfahren von der Richterin Gebhardt eingeleitet worden, damit zeigt sich wieder die Verzögerungstaktik der Richterin

    es werden Anträge einfach nicht bearbeitet.

    Richterin Gebhardt zeigt absolut kein Bemühen, Anträge der Vaterseite zu bearbeiten

    die Richterin Gebhardt diskriminiert den Vater


    auch Dienstaufsichtsbeschwerden führten zu keiner Bearbeitung des Antrages vom 3.3.2019

    das Amtsgericht Pankow/Weißensee entwickelt sich zur "Rechts-und Gesetzfreien" - Zone

    vollkommen unakzeptabel ist auch, dass dieses von der Gerichtspräsidentin Frau Abel toleriert.

    in der freien Wirtschaft wären solche Mitarbeiter geschasst worden ! - aber beim AG Pankow wird dieses Verhalten der Richterin nur gedeckelt .


    "Kindeswohl" und Amtsgericht Pankow passen nicht zusammen !


    

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    zum Erfassen der Zusammenhänge informieren Sie sich bitte unter der Adresse : hjwellmann.de
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  • Willkür
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